Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Annahme
Second Chance übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des Kunden für einen Monat. Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne Begründung abzulehnen.
Der Verkäufer/Kunde erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist. Im Falle von Markenware übernehmen wir ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und /oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den Verkäufer/Kunden Regressanspruch zu stellen. Nach Auswahl der Kommissionsartikel wird ein detaillierter Warenschein erstellt.
§2 Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist neuwertig und gepflegt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln. Schuhe sind neu oder absolut neuwertig.
§3 Vergütung
Der Verkaufspreis wird von Second Chance festgelegt. Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Verkäufer/Kunde 50% vom Verkaufspreis. Sollte nach der Annahme Verschmutzungen oder Mängel festgestellt werden, kommt diese Ware nicht in den Verkauf, beziehungsweise Second Chance behält sich das Recht vor, den Verkaufspreis, ohne Rücksprache um 20% zu reduzieren.
§4 Auszahlung
Ladenverkauf: Der Verkaufserlös muss spätestens am Ende des dritten Monats nach Anlieferung vom Kunden abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.
§5 Warenrückgabe
Nach Ablauf der Kommissionszeit vereinbart der Verkäufer/Kunde für die nicht verkaufte Ware innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Abholung. Erhalten wir keine Nachricht geht diese nach Ablauf der Frist in das Eigentum von Second Chance über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, entsorgt oder karitativen Zwecken zugeführt. Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, erlischt nach zwei Wochen ebenfalls jeglicher Anspruch.
§6 Vorzeitige Abholung der Kommissionsware
Sollte der Kunde seine Artikel vor Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurückverlangen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Wertes laut Warenschein verrechnet.
§7 Haftung
Second Chance übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden, oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
§8 Rechtsgültigkeit
Second Chance behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB ́s werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit der Aushändigung der Kommissionsliste erklärt sich der Kommittent mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§9 Gewährleistung
Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und Second Chance als Vermittler agiert, ist eine Gewährleistung sowie eine Garantie ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der Käufer das Angebot so wie besehen und beschrieben an. Die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart. Kommissionsware ist vom Umtausch ausgeschlossen.